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Wirtschaftliches Eigentum bei Filmvertriebsvertrag
I. Sachverhalt
Die A GmbH & Co. KG beauftragt in 01 die Produktionsfirma P mit der Erstellung eines Spielfilms. In dem Produktionsdienstleistungsvertrag wird u. a. festgehalten, dass A Autor, Produzent und Copyrightinhaber dieses Films und Eigentümer aller Rechte gleich welcher Art ist, auch wenn diese erst während der Herstellung des Films entstehen. Die KG entscheidet allein über Filmstoff, Drehbuch, Besetzung, Drehplan, Budget usw. und trägt das Herstellungsrisiko. Der Film wird in 02 fertiggestellt.
Ebenfalls in 01 schließt die A mit Lizenznehmer V einen Filmvertriebsvertrag. Danach überträgt die A der V als Lizenznehmer die Verwertungsrechte an dem Film für 42 Jahre. Zusätzlich zu einer festen jährlichen Lizenzgebühr erhält A eine Beteiligung von 40 % an einem definierten Nettoergebnis der Verwertung des Films, wobei die variable Zahlung erst bei Beendigung des Vertrags fällig ist.
Soweit sich die Parteien nicht auf eine Verlängerung des Filmvertriebsvertrags über 42 Jahre hinaus einigen, besteht für V eine Option, das vollumfängliche Eigentum an dem Film zu erwerben (Kaufoption), und zwar zu einem Kaufpreis, der sich aus dem Restbuchwert und 25 % der Differenz zu einem ggf. höheren Marktwert ergibt; daneben wird die aufgelaufene Gewinnbeteiligung fällig. Wird die Option nicht ausgeübt, kann A mit dem Film nach Belieben verfahren.
II. Fragestellung
Wer ist wirtschaftlicher Eigentümer des Films und hat diesen ggf. per steuerbilanziell zu aktivieren?