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Schuldenerlass als Instrument der Unternehmenssanierung
Steuerliche Behandlung von Sanierungserträgen (§§ 3a, 3c Abs. 4 EStG und § 7b GewStG)
Die Ausbereitung des SARS-CoV-2-Virus (Corona-Pandemie) hat seit Monaten gravierende Auswirkungen auf das öffentliche Leben und die Wirtschaft. Zahlreiche Unternehmen sind in Liquiditätsengpässe geraten. Aufgrund vieler staatlicher Maßnahmen , wie etwa kürzlich noch der Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (§ 1 COVInsAG ) bis zum für Unternehmen, die infolge der Corona-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein, ist die große Insolvenzwelle bislang ausgeblieben. Zu den Maßnahmen in der Unternehmenskrise gehört insbesondere auch die Bereitstellung „frischer“ Liquidität durch Darlehen von Gesellschaftern oder Dritten. Angesichts der erhöhten Schuldenstände sind aber selbst für den aus heutiger Sicht eher unwahrscheinlichen Fall eines raschen Abklingens der Corona-Pandemie in der näheren Zukunft, vermehrte Unternehmenskrisen zu erwarten. Diese werden z. T. Sanierungsmaßnahmen der Gesellschafter oder Dritter erforderlich machen, insbesondere in Form von Schuldenerlassen. Der nachfolgende Beitrag erläutert daher die steuerliche Behandlung eines Schuldenerlasses unter besonderer Berücksichtigung der Regelungen ...