Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mutterschutz in der Entgeltabrechnung (Teil 1)
Informationspflichten der Schwangeren und des Arbeitgebers, Mutterschutzgesetz als zentrale Norm für Schutzbestimmungen und Entgeltfortzahlung beim mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot
Eine Mitarbeiterin erwartet ein Kind – diese Information ist in einem Unternehmen der „Startschuss“ für eine ganze Reihe an Maßnahmen, zunächst nur im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Davon profitieren nicht nur die schwangeren Frauen selbst: Ein fairer Umgang mit Frauen, die ein Kind bekommen und die Gestaltung einer familienfreundlichen Arbeitswelt sind – gerade in den heutigen Zeiten des Fachkräftemangels – nützlich für die Unternehmen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu präsentieren. Auch in der Entgeltabrechnung sind im Verlaufe der Schwangerschaft und in der Zeit nach der Geburt vielfältige Besonderheiten zu beachten. In Teil 1 des Beitrags werden die Informationspflichten der Schwangeren und des Arbeitgebers, das Mutterschutzgesetz als zentrale Norm für Schutzbestimmungen sowie die Entgeltfortzahlung beim mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot zeitlich geordnet und übersichtlich dargestellt. Teil 2 des Beitrags in der kommenden Ausgabe wird sich mit dem Einkommensersatz während der Schutzfristen, Zahlungen über den Arbeitgeber-Zuschuss hinaus sowie mit den Regelungen in der Stillzeit nach Ablauf der Schutzfrist befassen.