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Bilanzierung | Gewinnerhöhende Auflösung einer § 6b EStG-Rücklage bei Verschmelzung
Wird eine GmbH unter Buchwertfortführung zu einem steuerlichen Übertragungsstichtag, der dem Tag nachfolgt, zu dem auch das vierte reguläre Wirtschaftsjahr nach Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG endet, verschmolzen, ist nach dem die Auflösung der Rücklage (§ 6b Abs. 3 Satz 5 EStG) in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft vorzunehmen.
Das Urteil beantwortet die in Fachkreisen hoch umstrittene Frage, ob die Verschmelzung einer Körperschaft auf eine andere selbst dann den Übergang einer zuvor gebildeten Rücklage ermöglicht, wenn der Übertragungsstichtag mit dem Ende der Frist zur Zwangsauflösung der Rücklage zusammenfällt. Die Entscheidung fiel zwar zum Nachteil der Steuerpflichtigen aus; sie vermittelt jedoch Rechtssicherheit, weil sich die Betroffenen bei ...