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Steuerrecht | Entzug der Gemeinnützigkeit bei unangemessen hohen Geschäftsführervergütungen
Das Finanzamt darf einer gemeinnützigen Körperschaft die Gemeinnützigkeit entziehen, wenn die Körperschaft unverhältnismäßig hohe Vergütungen an ihren Geschäftsführer leistet und es sich nicht nur um geringfügige Überschreitungen der Angemessenheit handelt. Hierin liegt nämlich ein Verstoß gegen das sog. Drittbegünstigungsverbot des § 55 Abs. 1 Nr. 3 Variante 2 AO, nach dem keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergünstigungen begünstigt werden darf.
Ob [i]Interner oder externer Fremdvergleich die Geschäftsführervergütung unverhältnismäßig hoch ist, richtet sich nach den Grundsätzen der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Es ist also ein Fremdvergleich anzustellen, der entweder geführt werden kann
als interner Fremdvergleich, d. h. als Vergleich mit den Vergütungen vergleichbarer Arbeitnehmer der gemeinnützigen...