Berufsrecht | Verkürzung der berufspraktischen Vorbereitungszeit für die StB-Prüfung (StBK-WL)
Die Vorschläge der BStBK zur Reform der Steuerberaterprüfung wurden im Bürokratie-Entlastungsgesetz (BEG III) dahingehend aufgegriffen, dass die praktische Tätigkeit für die Zulassung als Bewerber zur Steuerberaterprüfung für Steuerfachangestellte, Steuerfachwirte und geprüfte Bilanzbuchhalter verkürzt wird. Darauf macht die Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (StBK-WL) aktuell aufmerksam.
Hierzu wird weiter ausgeführt:
Steuerfachangestellte können künftig bereits nach acht Jahren (zuvor zehn Jahre) als Bewerber zur Steuerberaterprüfung und Steuerfachwirte sowie geprüfte Bilanzbuchhalter schon nach sechs Jahren (zuvor sieben Jahre) zur Steuerberaterprüfung nach § 36 Abs. 2 StBerG zugelassen werden.
Die Neuregelungen werden nach § 157c StBerG erstmals auf Prüfungen angewendet, die nach dem beginnen (also ab der Steuerberaterprüfung 2021).
Quelle: StBK-WL, Meldung v. (il)
Fundstelle(n):
NWB KAAAH-56513