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BFH 26.06.1996 XI R 15/85

Einkommensteuer; | steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile sind nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3 EStG zu kürzen (Anschluß an die BStBl II 814, und v. , BFHE 179, 422). (2) Die Höchstbetragsregelung in § 33c Abs. 3 EStG ist verfassungsgemäß. (3) Nach § 53b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1985 ist der Freibetrag nach § 53a EStG 1979 grds. neben den Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG zu gewähren; nur soweit die Aufwendungen für die Beschäftigung der Hausgehilfin gleichzeitig Kinderbetreuungskosten sind, entfällt eine Berücksichtigung nach § 53a EStG 1979. - Anmerkung: Mit Beschl. v. - 1 BvL 17/85 (FR S. 751) hatte das BVerfG die Richtervorlage des (EFG S. 656), das die Regelung der Kinderbetreuungskosten...

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