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BFH Urteil v. - XI R 15/85 BStBl 1997 II S. 33

Gesetze: EStG § 33cEStG i. d. F. des StBereinG 1985 § 53bEStG 1979 § 53aGG Art. 3 Abs. 1 und 2GG Art. 6

Kinderbetreuungskosten sind nicht um die zumutbare Belastung zu kürzen; die Höchstbetragsregelung ist verfassungsgemäß

Leitsatz

1. Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Elternteile sind nicht um die zumutbare Belastung i. S. des § 33 Abs. 1 und 3 EStG zu kürzen (Anschluß an die , BFHE 167, 436, BStBl II 1992, 814, und vom III R 146/93, BFHE 179, 422).

2. Die Höchstbetragsregelung in § 33c Abs. 3 EStG ist verfassungsgemäß.

3. Nach § 53b Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 EStG i. d. F. des StBereinG 1985 ist der Freibetrag nach § 53a EStG 1979 grundsätzlich neben den Kinderbetreuungskosten nach § 33c EStG zu gewähren; nur soweit die Aufwendungen für die Beschäftigung der Hausgehilfin gleichzeitig Kinderbetreuungskosten sind, entfällt eine Berücksichtigung nach § 53a EStG 1979.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 33
BFH/NV 1996 S. 335 Nr. 11
KAAAA-95826

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BFH, Urteil v. 26.06.1996 - XI R 15/85

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