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NWB BB 9/2020 S. 263

Corona-Krise: Vorab-Check zur Überbrückungshilfe

Die Regierung hat die Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Betriebe freigegeben. Die Antragsfrist läuft bis zum . Beantragen dürfen sie allerdings nur akkreditierte Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie seit auch Rechtsanwälte, die sich auf einer Verfahrensplattform registrieren müssen.

Da das Verfahren etwas komplizierter ist als bei den Soforthilfen der ersten Corona-Monate, sollten Unternehmer, die über ihren Steuerberater Überbrückungshilfen beantragen möchten, vorab prüfen, ob sie überhaupt Anspruch auf die Hilfen haben. Die IHKn haben dazu einen neuen Service entwickelt, mit dem das in drei Schritten möglich ist. Es müssen u. a. Angaben zum Umsatzrückgang ggü. 2019, zu erwarteten künftigen Umsätzen bis August 2020, zur...

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