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NWB BB 9/2020 S. 263

Corona-Krise: Soforthilfe-Empfängern droht Rückzahlung

Nach Ablauf des Soforthilfeprogramms machen mehrere Bundesländer erneut darauf aufmerksam, dass nicht benötigte Gelder bis zum Jahresende zurückgezahlt werden müssen. Die Empfänger haben i. d. R. bis Ende September Zeit, um zu prüfen, wie groß ihre Ausfälle bis Ende Mai tatsächlich waren. Unternehmer müssen ihren tatsächlichen Liquiditätsbedarf in dieser Zeit darlegen. Sie erhalten dazu i. d. R. eine Mail und werden über das Vorgehen informiert. In der E-Mail findet sich u. a. eine Berechnungstabelle, mit der sich der Liquiditätsbedarf bis Ende Mai ermitteln lässt. Wer feststellt, dass er nicht alle Mittel benötigt hat bzw. hätte aufbrauchen dürfen, sollte das Schreiben der zuständigen Behörde mit dem genauen Rückzahlungsbetrag abwarten. Bei Rückzahlung bis zum Jahresende fallen keine...

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