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Einkommensteuer | Zum Kindergeld bei Feststellung eines Gendefekts nach dem 27. Lebensjahr
(1) Für die Beurteilung des Merkmals „Behinderung“ i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG ist die in § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX S. 645enthaltene Legaldefinition in der im jeweiligen Streitzeitraum geltenden Fassung maßgeblich . (2) Der Behinderungsbegriff nach § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX i. d. F. bis zum setzt eine für das Lebensalter untypische gesundheitliche Situation voraus, die mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauert und kausal zu einer Teilhabebeeinträchtigung führt . (3) Alle drei Tatbestandsmerkmale des Behinderungsbegriffs müssen vor Vollendung der in § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Halbsatz 2 EStG geregelten Altersgrenze eingetreten sein und zusätzlich auch während des Zeitraums bestehen, für den der Kindergeldanspruch geltend gemacht wird . (4) Eine drohende Behinderung erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG . (5) Li...