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Anordnung einer Außenprüfung bei Anfangsverdacht einer Steuerstraftat
(1) Für die (erstmalige) Anordnung einer Außenprüfung ist unerheblich, ob hinsichtlich der betroffenen Steuerarten und Besteuerungszeiträume der Anfangsverdacht einer Steuerstraftat besteht (Anschluss an NWB JAAAF-83715, BStBl 2017 II S. 25, Rz. 20 = Kurzinfo StuB 2016 S. 835 NWB LAAAF-85557). (2) Verstöße gegen § 10 BpO, insbesondere gegen die Belehrungspflichten und damit gegen den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit, führen nicht zur Rechtswidrigkeit einer Prüfungsanordnung (Bezug: §§ 5, 18 Abs. 1 Nr. 1, 19 Abs. 1 Satz 1, 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, 193, 195 Satz 1, 202 Abs. 1 Satz 1, 393 Abs. 1 AO; § 100 Abs. 1 Satz 4, § 126 Abs. 6 Satz 1 FGO; § 10 BpO).
(1) Im Urteilsfall klagte ein Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Er war Gesellschafter einer Steuerberatungsgese...