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Umsatzsteuer | Billigkeitsregelung zur Organschaft
Die Billigkeitsregelung zur Organschaft im NWB MAAAD-86753 (BStBl 2011 I S. 703) kann von der Finanzverwaltung dahingehend verstanden werden, dass bei Schwester-Kapitalgesellschaften keine finanzielle Eingliederung vorliegt, wenn die eine GmbH an der anderen GmbH nur zu 50 % beteiligt ist (Bezug: § 163, § 227 AO; § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG; Art. 3 Abs. 1 GG).
(1) Im Urteilsfall waren Ehegatten zunächst hälftig an einer GmbH 1 und einer GmbH 2 beteiligt. Ab 2005 waren nach einer Anteilsübertragung die Ehegatten nur noch zu jeweils 25 % und die GmbH 1 zu 50 % an der GmbH 2 beteiligt. Für 2006 und 2007 ging das FA noch von einer umsatzsteuerlichen Organschaft zwischen der GmbH 1 als Organträgerin und der GmbH 2 als Organgesellschaft aus. Mit Urteilen vom - V...BStBl 2011 II S. 597BStBl 2011 II S. 600BStBl 2011 I S. 703