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GUV | Unfall beim Tanken auf arbeitstäglichem Heimweg
Beschäftigte, die auf dem Heimweg von der Arbeit nach Hause tanken müssen, weil der vorhandene Tankinhalt des privaten Pkw für die Fahrtstrecke nicht mehr ausreichen würde, sind nicht unfallversichert.
Der Senat geht davon aus, dass das Tanken nach Beschäftigungsende nicht (mehr) auf dem versicherten Betriebsweg erfolgt und dabei auch nicht im inneren Zusammenhang dazu steht: Tanken [i]Marburger, NWB 9/2019 S. 596 inklusive der damit zusammenhängenden Verrichtungen seien rein privatwirtschaftliche Vorbereitungen für das Zurücklegen des Wegs und als solche nicht nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII versichert.