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Kein neuer Anlauf für „Wohnen für Hilfe“
Ob [i]BT-Drucks. 19/21248 v. 24.7.2020 S. 5 die Bundesregierung die steuerrechtlichen Hürden bei „Wohnen für Hilfe“, wie im Koalitionsvertrag vereinbart und festgeschrieben, beseitigen wird, wollte die Abgeordnete Beate Walter-Rosenheimer vom BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wissen. Dazu führte die Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryglewski am aus: Aufgrund des ablehnenden Votums der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD im November 2019 zu der im Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vorgesehenen Steuerbefreiungsregelung in § 3 Nr. 49 EStG (vgl. BT-Drucks. 19/14909 S. 10) beabsichtigt die Bundesregierung derzeit keine erneute Gesetzesinitiative zur Steuerfreistellung der im Rahmen von neuen Wohnformen (insbesondere „Wohnen für Hilfe“) erbrachten Leistungen.