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Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung – Welche Rolle spielen Familienstand und Alter?
Laut Bundesfamilienministerium ist in Deutschland fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Für die Erfüllung des Kinderwunsches sind diese Paare auf medizinische Hilfe angewiesen. Die reproduktionsmedizinische Behandlung stellt für die Betroffenen nicht nur körperlich und seelisch, sondern auch finanziell eine erhebliche Belastung dar.
Soweit die Aufwendungen hierfür nicht von einer Krankenkasse übernommen werden, stellt sich die Frage, ob diese als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend gemacht werden können. Mit dieser Thematik waren in der jüngsten Vergangenheit zwei Finanzgerichte beschäftigt.
Beim FG Münster klagte eine im Streitjahr 40 Jahre alte Steuerpflichtige, die zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben machte. Bei ihr wurde eine krankheitsbedingte Fertilitätsstörung (Unfruchtbarkeit) festgestellt. Sie beantragte die steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen für eine Kinderwunschbehandlung in Höhe von ca. 12.000 €, worin auch Kosten für eine Samenspende enthalten sind. Dies lehnte das Finanzamt mit der Begründung ab, dass solche K...