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Bekanntmachung von DRS 28 Segmentberichterstattung im Bundesanzeiger
Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 28 S. 643Segmentberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grds. dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.
Hinweis: Zum Entwurf des E-DRS 36 vgl. Große/Zimniok, StuB 2019 S. 912 NWB NAAAH-36200.