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StuB 16/2020 S. 642

Bekanntmachung von DRS 28 Segmentberichterstattung im Bundesanzeiger

Im Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 28 S. 643Segmentberichterstattung durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gem. § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. Zentraler Regelungsbereich des Standards ist die Segmentberichterstattung, um die der Konzernabschluss gem. § 297 Abs. 1 Satz 2 HGB erweitert werden kann. DRS 28 folgt bei der Segmentabgrenzung, der Segmentdatenermittlung sowie der Bestimmung der anzugebenden Segmentdaten grds. dem Management Approach und damit der internen Entscheidungs- und Berichtsstruktur des Konzerns.

Hinweis: Zum Entwurf des E-DRS 36 vgl. Große/Zimniok, StuB 2019 S. 912 NWB NAAAH-36200.

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