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Gesetzgebung und Rechtsprechung zur Abmilderung der Folgen der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
I. Einführung
Weder Gesetzgeber noch Ministerien oder Rechtsprechung waren während der vermeintlichen Sommerpause untätig. Der Gesetzgeber war insbesondere im Bereich der Gesetzgebung im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Folgen der Maßnahmen gegen die COVID-19-Pandemie aktiv (vgl. dazu Bitter, ZIP 2020 S. 685 ff.; Eichholz, StuB 2020 S. 533 NWB TAAAH-52249; Gehrlein, DB 2020 S. 713 ff.; Schmittmann, ZRI 2020 S. 234 ff.; Thole, ZIP 2020 S. 650 ff.).
Wirtschaftliche Hilfen wurden in erheblicher Höhe zur Verfügung gestellt, u. a. 41,0 Mrd. € KfW-Sonderprogramm, 14,3 Mrd. € Soforthilfen, 6,0 Mrd. € Wirtschaftsstabilisierungsfonds, 2,3 Mrd. € Großbürgschaften und 0,8 Mrd. € Bürgschaften der Bürgschaftsbanken (so Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Infografik Corona-Hilfen für Unternehmen, abrufbar unter http://go.nwb.de/zi77t, Stand ).
II. Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser
Die Verordnung zur Anpassung der Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Sonderbelastungen durch das Corona-Virus SARS-19-CoV-2 (COVID-19-Ausgleichszahlungs-Verordnung – AusGlZaV vom , BGBl 2020 I S. 1556 ff.) regelt insbesondere die tagesbezogenen Pauschalen nach § 21 Abs. ...