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Passiver Ausgleichsposten im Rahmen der Fondsbesteuerung
Im Rahmen der Fondsbesteuerung sind auf Ebene des Anteilsscheininhabers regelmäßig aktive und passive Ausgleichsposten zu bilden. Die steuerliche Qualifikation dieser Ausgleichsposten als Wirtschaftsgut oder Merkposten ist bereits seit Jahren streitbefangen. Bedeutung hat diese Frage insbesondere bei dem Umfang von Teilwertabschreibungen auf Anteilsscheine an Investmentfonds.
Die Langfassung des Beitrags finden Sie .
Fondsbesteuerung unter dem InvStG 2004
[i]Ronig, Investmentfonds, infoCenter, NWB MAAAB-05369 Die Fondsbesteuerung unter dem Investmentsteuergesetz 2004 folgte – wie auch die Vorgängerregelung (KAGG) – dem eingeschränkten Transparenzprinzip. Der Anteilsscheininhaber sollte damit steuerlich nicht anders behandelt werden als bei einer Direktanlage (, NWB YAAAA-66715). Zur Umsetzung einer transparenten Besteuerung bedurfte es jedoch entsprechender Verweisnormen im Investmentsteuergesetz.
Aktiver Ausgleichsposten nur ein Merkposten ()
[i]Vermeidung DoppelbesteuerungNach Ansicht des , BStBl 2017 II S. 1065) stellen Anteile an einem Investmentfonds im Betriebsvermögen steuerbilanziell eigenständige Wirtschaftsgüter da. Ihre Bilanzierung erfolge nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG mit den Anschaffungskosten. Der lediglich zur Vermeidung ...