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Kantinenzuschüsse in Zeiten der Corona-Steuersatzsenkung
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurationsleistungen bringt alte Unsicherheit auf den Tisch
[i]Rondorf, Umsatzsteuer bei der Abgabe von Speisen und Getränken, Grundlagen, NWB NAAAE-97151 Fremdbewirtschaftete Kantinen erhalten oftmals Zuschüsse von Unternehmen, deren Mitarbeiter in der Kantine vergünstigt Mahlzeiten zum Verzehr an Ort und Stelle erwerben können. Bereits seit mehreren Jahren sind sich die Finanzverwaltung und die Finanzgerichte uneinig, wie diese sog. Kantinenzuschüsse umsatzsteuerrechtlich zu würdigen sind. Die Finanzverwaltung versteht den Zuschuss als preisauffüllendes Entgelt für die durch die Kantine abgesetzte Mahlzeit. Mehrere Finanzgerichte, darunter auch der BFH, qualifizieren die Zahlung hingegen in diversen Konstellationen als Entgelt für eine gesonderte Leistung „Kantinenbewirtschaftung“ des Caterers an das den Zuschuss zahlende Unternehmen. Oft führen beide Sichtweisen zu demselben Ergebnis: Der „Zuschuss“ wird für eine zum Regelsteuersatz steuerpflichtige Leistung gezahlt und es besteht für das zahlende Unternehmen kein Recht auf Vorsteuerabzug. Nur unter besonderen Umständen kann die Kantinenbewirtschaftung als im überwiegend betrieblichen Interesse erbracht angesehen werden und ein Vorsteuerabzug dafür in Betracht kommen. Liegen solche besonderen Umstände nicht vor, blieb die Diskussion bislang mangels...