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Track 08 | Umsatzsteuer: Schadensersatz bei Schulschließungen während der Corona-Krise nicht zu versteuern
Busunternehmer, die Schüler befördern, mussten ihren Linienverkehr aufgrund höherer Gewalt einstellen, als die Schulen während der Corona-Krise geschlossen waren. Zur Minderung ihrer finanziellen Schäden erhielten sie vielfach einen Ausgleich von den Schulträgern. Dieser unterliegt nach einer Kurzinformation des FinMin Schleswig-Holstein nicht der Umsatzsteuer. Das gilt unabhängig davon, ob der Schadensersatz in den abgeschlossenen Verträgen explizit vorgesehen ist.
Interessant für die Busunternehmer unter Ihren Mandanten ist möglicherweise der Hinweis auf eine Kurzinformation des Schleswig-Holsteinischen Finanzministeriums zur Umsatzsteuer.
Busunternehmer, die Schüler befördern, mussten ihren Linienverkehr während der Corona-Krise aufgrund höherer Gewalt einstellen, als die Schulen geschlossen waren. Zur Minderung ihrer finanziellen Schäden erhielten sie vielfach einen Ausgleich von den Schulträgern.
Die Preisfrage lautet nun: Handelt es sich um einen steuerbaren Leistungsaustausch i. S. der Vorschriften zur Umsatzsteuer? – Das Finanzministerium aus Kiel hat das jetzt verneint. Dies gilt sowohl, wenn der Ausgleich in den abgeschlossenen Verträgen...