Online-Nachricht - Donnerstag, 06.08.2020

Wirtschaftsförderung | 50 Mio. EUR für klimafreundliche Handwerkerfahrzeuge (Bundesregierung)

Handwerksunternehmen können für die Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen staatliche Förderung erhalten. In diesem Jahr stehen dafür 50 Millionen Euro zur Verfügung, die noch bis zum Jahresende bewilligt werden sollen. Das Förderverfahren wird als "Windhund-Verfahren" umgesetzt, Anträge können bis zum eingereicht werden.

Hintergrund: Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität von 2017 fördert die Bundesregierung auch die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und betriebsnotwendiger Ladeinfrastruktur. Ziel ist es, den Verkehrssektor sukzessive auf klimafreundliche Technologien umzustellen.

Hierzu führt die Bundesregierung weiter aus:

  • Der aktuelle fünfte Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität richtet sich an Handwerksunternehmen, handwerksähnliche sowie kleine und mittlere Unternehmen, die ihre konventionelle Fahrzeugflotte zeitnah auf Elektro-Nutzfahrzeuge umstellen wollen.

  • Dafür stellt die Bundesregierung 50 Millionen Euro bereit. Eine Mindestanzahl an zu beschaffenden Fahrzeugen beziehungsweise eine Mindestfördersumme ist bei diesem Aufruf nicht vorgesehen. Die maximale Förderung beträgt zehn Millionen Euro pro Unternehmen.

Hinweis:

Die Förderaufrufe und weitergehende Informationen stehen ab sofort auf den Homepages der Programmgesellschaft NOW GmbH und des Projektträgers Jülich zur Verfügung.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB FAAAH-55090