Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
GmbH | Hinauskündigungsklausel gegenüber Mitgesellschafter
Gesellschaftsvertragliche Regelungen, die einem Gesellschafter, einer Gruppe oder einer Gesellschaftermehrheit in einer GmbH das Recht einräumen, einen Mitgesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen, sind grds. nichtig (§ 138 BGB), es sei denn, dass besondere Umstände des Einzelfalls den Ausschluss sachlich rechtfertigen. Dies kann bei einer Rückkauf- und Abtretungsvereinbarung gegenüber einem geschäftsführenden Gesellschafter im sog. Managerbeteiligungsmodell der Fall sein.
Der Gesellschafter-Geschäftsführer hielt einen Anteil von 25 % an der GmbH. Er sollte vereinbarungsgemäß bei Beendigung seines Dienstvertrags/seiner Organstellung die Beteiligung an die GmbH verkaufen und abtreten. Nach seiner Kündigung und Abberufung wurden dem früheren Gesellschafter auf dieser Grundlage durch...