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Einkommensteuer | Kindergeld: Abrechnungsbescheid durch Einspruchsentscheidung über Höhe des Auszahlungsanspruchs
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wendet sich der Kindergeldberechtigte mit Einwendungen bezüglich der Höhe des zur Auszahlung gekommenen Kindergelds gegen den in einem Kindergeldbescheid enthaltenen Abrechnungsteil und entscheidet die Familienkasse in der Einspruchsentscheidung über die Höhe des Auszahlungsanspruchs, stellt diese Entscheidung einen Abrechnungsbescheid i. S. des § 218 Abs. 2 AO dar. (2) Die Qualifizierung als Abrechnungsbescheid hängt nicht davon ab, dass die Familienkasse ihre Entscheidung ausdrücklich als Abrechnungsbescheid oder als Bescheid nach § 218 Abs. 2 AO bezeichnet.