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Umsatzsteuer | Kein Vorsteuerabzug bei unzureichender Leistungsbeschreibung
Eine GmbH kann aus einer vom GmbH-Gesellschafter erstellten Rechnung keinen Vorsteuerabzug geltend machen, wenn die in Rechnung gestellten Dienstleistungen im Einzelnen nicht ersichtlich sind.
Im Streitfall fehlte ein Mindestmaß an Aufgabenbeschreibung und Kalkulation, und die Aufgabenabgrenzung bzw. -verteilung zwischen den beiden Einzelunternehmern war nicht hinreichend deutlich erkennbar.
Es [i]Ergänzende Unterlagen könnten herangezogen werden waren auch keine ergänzenden Unterlagen vorhanden, aus denen sich die konkrete Leistung des GmbH-Gesellschafters ergab. Nach dem EuGH-Urteil „Barlis 06“ hätte sich die erbrachte Leistung auch aus gesonderten Unterlagen ergeben können, ohne dass es erforderlich gewesen wäre, in den Rechnungen auf diese Unterlagen hinzuweisen. Im Streitfall fehlten aber jegliche schriftlichen Unter...