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EuGH | Hostingdienste als grundstücksbezogene Leistungen
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens bot Hostingdienste in einem Rechenzentrum mit den erforderlichen Datenverkehrsverbindungen an. Dies umfasste die Bereitstellung eines abschließbaren Geräteschranks sowie von Dienstleistungen, die den Betrieb der Server sicherstellen sollten (z. B. Kühlung, Rauchmelder, elektronische Zugangskontrolle). Die Geräteschränke waren in einem von der Klägerin angemieteten Gebäude im Boden festgeschraubt. Die Nutzer brachten in den Geräteschränken ihre eigenen Geräte unter, die dort selbst festgeschraubt wurden und kurzfristig ausgebaut werden konnten. Sie verfügten über keinen Schlüssel zu ihrem Geräteschrank, konnten diesen jedoch nach Überprüfung ihrer Identität von einem jederzeit bereitstehenden Wachdienst erhalten. Die Klägerin hatte kein Zugangsrecht zu de...