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Grunderwerbsteuerliche Auswirkungen bei Familienpersonengesellschaften
Um das bestehende Grundvermögen zu bündeln, werden häufig sog. Familienpersonengesellschaften gegründet und als Grundlage für die (vorweggenommene) Erbfolge genutzt. Eine Weichenstellung, die ggf. später Grunderwerbsteuer kosten kann.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Gründungsphase
[i]Bildung einer grundbesitzenden Familienpersonengesellschaft ...Personengesellschaften zu gründen und Grundvermögen einzubringen, erfolgt grunderwerbsteuerfrei, soweit es sich um eine sog. Ein-Mann-KG oder um eine Personengesellschaft handelt, bei der die Gesellschafter untereinander in einem persönlichen Verhältnis stehen, das in § 3 GrEStG steuerfrei gestellt ist. Die Steuerfreistellung begründet sich durch ein weiterhin bestehendes, wenn auch geändertes Eigentumsregime: aus Allein- oder Bruchteilseigentum wird gesamthänderisches Eigentum. Der Gesetzgeber stellt das durch §§ 5, 6 GrEStG, ggf. in Kombination mit § 3 GrEStG, steuerfrei.
Veränderungen innerhalb des Gesellschaftsregimes
[i]... und Übertragung von Anteilen auf die KinderIm Laufe der Zeit werden Anteile an der grundbesitzenden Familienpersonengesellschaft auf das Kind oder die Kinder übertragen, die dadurch in die Gesellschaft eintreten. Üblicherweise ziehen sich die Eltern im Laufe einer Generation immer mehr zurück und übertrag...