Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Abgeltungsteuer
Das besondere Steuerregime für Einkünfte aus Kapitalvermögen
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 EStG sind seit dem Jahr 2009 durch zahlreiche Besonderheiten gekennzeichnet. Diese werden allgemein unter dem Schlagwort „Abgeltungsteuer“ zusammengefasst. Dabei geht es nicht nur um einen besonderen, linearen Steuersatz von 25 %, sondern auch um zahlreiche damit zusammenhängende Regelungen, insbesondere die namensgebende Abgeltungswirkung der Kapitalertragsteuer. § 32d EStG – als eines der Kernstücke der Abgeltungsteuer – spielt auch im StB-Examen eine wichtige Rolle. Daher wird diese Norm im Gesamtgefüge des Einkommensteuersystems ausführlich betrachtet. Der Fokus liegt dabei auf den in der StB-Prüfung besonders gerne gefragten Beteiligungseinkünften unter § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG.
Das Schaubild des Autors „Milderung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung bei Ausschüttungen (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG)“, SteuerStud 10/2020 S. 623, NWB NAAAH-54568, ergänzt den nachfolgenden Beitrag.
I. Hintergrund
Im StB-Examen spielen Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG eine große Rolle. Insbesondere Beteiligungserträge sind in zahlreichen Konstellationen und mit ganz unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen in den Aufgaben der vergangenen Jahre vertreten gewesen. Dabei werden häufig die...