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Praktische Auswirkungen der Umsatzsteuersenkung auf unterschiedliche Vertragskonstellationen
Auswirkungen auf Verbraucher und Unternehmer
Durch Art. 3 des zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes (BGBl 2020 I S. 1512) werden vom bis der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % auf 16 % (§ 12 Abs. 1 i. V. mit § 28 Abs. 1 UStG) sowie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf 5 % (§ 12 Abs. 2 i. V. mit § 28 Abs. 2 UStG) gesenkt. Ziel der Senkung ist es, schnelle Kaufanreize zu setzen. Das finale Schreiben des BMF wurde am veröffentlicht (). Aber welche Auswirkungen hat diese Senkung auf die Geschäftspraxis und wie ist mit Sonderkonstellationen umzugehen?
I. Ziel der Steuersenkung
Grundsätzlich dient die Umsatzsteuersenkung dazu, einen konjunkturellen Impuls zu erreichen. Dieser Effekt wird auf Verbraucherseite dadurch erzielt, dass diese für Produkte oder Dienstleistungen statt der bisherigen 19 % Umsatzsteuer jetzt nur noch 16 % (bzw. 5 % statt 7 % beim ermäßigten Steuersatz) zahlen und so einen Preisvorteil von 3 % haben. Gerade bei größeren Anschaffungen macht sich dieser Preisvorteil bemerkbar, da die Unternehmen die Umsatzsteuersenkung weitestgehend an den Kunden weitergeben. Eine Pflicht zur Weitergabe der Umsatzsteuersenkung besteht hingegen nicht. Die Gesch...