Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Postmortale Reparatur des Berliner Testaments durch die taktische Ausschlagung des Erbes
Erbrechtliche und güterrechtliche Lösung sowie Ausschlagung gegen Abfindung
Nach wie vor ist das Berliner Testament eine verbreitete Form der Nachfolgeplanung. Mit einem Berliner Testament sind jedoch massive erbschaftsteuerliche Nachteile verbunden, da die Erbmasse in diesem Fall zweimal der Erbschaftsteuer unterfällt. Eine Änderung des Testaments ist jedoch nach dem Tod der Erstversterbenden nicht mehr möglich. Die Bindung aus einer solchen Verfügung im Testament kann der überlebende Ehegatte durch Ausschlagung des Erbes beseitigen (§ 2271 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 BGB).
Die negativen steuerlichen Folgen eines Berliner Testaments können grundsätzlich auch nach dem Tod des erstversterbenden Ehegatten dadurch vermieden werden, dass der überlebende Ehegatte das Erbe ausschlägt und seinen Pflichtteils- bzw. Zugewinnausgleichsanspruch geltend macht. Vorzuziehen ist eine Ausschlagung gegen eine mit den Schlusserben auszuhandelnden Abfindung, was wiederum Einigkeit zwischen den Beteiligten voraussetzt. Ein solches Vorgehen ist allerdings in jedem Fall mit erheblichen Risiken behaftet.
Deutlich weniger riskant ist die Geltendmachung des Pflichtteils durch die Abkömmlinge. Probleme können jedoch auch in diesem Fall entstehen, wenn der Pflich...