BPatG Urteil v. - 5 Ni 50/16 (EP), verb. m. 5 Ni 51/16 (EP)
Gesetze: Art 138 Abs 1 Buchst a EuPatÜbk, Art 54 EuPatÜbk
Patentnichtigkeitsklageverfahren – zur Patentfähigkeit – zur Vorveröffentlichung - zur öffentlichen Zugänglichkeit eines auf einem Meeting vorgelegten Dokuments
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents EP 1 694 020 (Streitpatent), das am 10. März 2000 angemeldet wurde und auf die als WO 00/54473 veröffentlichte Stammanmeldung (vorgelegt als BDP2wo bzw. N4) zurückgeht. Das Streitpatent nimmt die folgenden drei US-Prioritäten in Anspruch: US 124222 P vom 12.03.1999, US 161115 P vom 22.10.1999 sowie US 177081 P vom 19.01.2000.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.