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Steuerliche Absetzbarkeit eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen – Geänderte Verwaltungsansicht erwartet!
In der Entscheidung des ( NWB MAAAH-53164) war der Kläger im Streitjahr 2011 zu 30 % an einer GmbH und damit relevant nach § 17 Abs. 1 EStG beteiligt. Im Jahr 2007 gewährte der Kläger der GmbH ein Darlehen, für welches er mit Rangrücktrittsvereinbarung v. gegenüber der GmbH hinter allen Ansprüchen anderer gegenwärtiger und zukünftiger Gläubiger der GmbH zurücktrat. Mit Gesellschafterbeschluss v. verzichtete der Kläger auf sein in 2007 hingegebenes Darlehen. Daraufhin veräußerte der Kläger zum Jahresende seine GmbH-Beteiligung zu einem Preis von 30.000 €. In seiner Einkommensteuererklärung 2011 erklärte der Kläger schließlich einen Veräußerungsverlust nach § 17 EStG, der u. a. auch nach vorheriger Anwendung des Teilabzugsverbots nach §§ 3 Nr. 40 Buchst. c, 3c Abs. 2 EStG den Darlehensverlust als nachträgliche Anschaffungskosten implizierte. Das Finanzamt ließ den Verlust des Gesellschafterdarlehens im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung jedoch unberücksichtigt. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Das , NWB JAAAG-83537; s. hierzu auch Deutschländer, NWB 48/2018 S. 3531, 3534) sch...BStBl 2019 II S. 208BStBl 2019 I S. 257BStBl 2010 I S. 832BGBl 2019 I S. 2451