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BFH 14.01.2020 IX R 9/18, BBK 16/2020 S. 766

Steuerrecht | Verzicht auf GmbH-Gesellschafterdarlehen

Der Verzicht eines GmbH-Gesellschafters auf ein Darlehen, das er vor dem seiner GmbH gewährt hat, führt nicht zu einem Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Satz 2 EStG; denn diese Vorschrift gilt nur für Darlehensforderungen, die ab dem begründet werden; ausgenommen sind lediglich Finanzinnovationen.

Der [i]Voraussetzungen des § 17 EStG Verzicht kann daher nur nach § 17 EStG berücksichtigt werden. Dies setzt aber voraus, dass die Darlehensforderung

  • entweder im Zeitpunkt des Verzichts noch werthaltig war oder

  • dass die Darlehensforderung krisenbestimmt war, d. h. auch in der Krise stehen bleiben sollte, oder dass es sich um ein Finanzplandarlehen handelte oder dass das Darlehen in der Krise gewährt wurde.

Im [i]BFH fühlte sich an Würdigung des FG gebunden Streitfall lagen diese Voraussetzungen nicht vor: Das Darlehen war im Verzichtszeitpunkt nichts mehr ...

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