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Erläuterungen zur Berufssatzung punktuell geändert
Im Rahmen des Genehmigungsprozesses zur letzten Änderung der Berufssatzung hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie angeregt, zu prüfen, ob und wieweit Ausführungen im Code of Ethics 2018 (CoE) des International Ethics Standards Board of Accountants (IESBA) noch detaillierter berücksichtigt werden könnten. Infolgedessen hat der Vorstand der WPK nun die Erläuterungen zur Berufssatzung punktuell geändert.
Die Änderungen betreffen die Erläuterungen zu
§ 14 Abs. 2 BS WP/vBP (Redepflicht bei Gesetzesverstößen, detailliertere Einarbeitung von Tz. 360.3 CoE),
§ 32 Abs. 2 BS WP/vBP (Personaldienstleistungen, Verortung wesentlicher Gedanken des Unterabschnitts 609 CoE) und
§ 33 Abs. 6 BS WP/vBP (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Systemen der Informationstechnologie, Einarbeitung wesentlicher Gedanken des Unterabschnitts 606 CoE).S. 248