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Prognosezeitraum bei der Überprüfung der Going-Concern-Prämisse
I. Sachverhalt
Ein prüfungspflichtiges Unternehmen hat den Abschlussprüfer Ende 2019 mit der Jahresabschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2018 beauftragt. Im Jahresabschluss 2018 liegen deutliche Hinweise dafür vor, dass die Fortführung der Unternehmenstätigkeit nicht mehr gegeben sein könnte (bilanzielle Überschuldung, erhebliche Verluste in den vergangenen Jahren). Die Abschlussprüfung dauert bis in das Geschäftsjahr 2020 hinein. Ein qualifizierter Rangrücktritt seitens des Gesellschafters ist nicht erfolgt.
II. Fragestellung
Kann der Abschlussprüfer bei der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit davon ausgehen, dass diese gegeben ist, wenn das Unternehmen für zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag weitergeführt worden ist?