WP Praxis Nr. 8 vom Seite 217

Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Yvonne Müller | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Bei der Frage, welche Informationsanforderungen der Bestätigungsvermerk bei PIE erfüllen muss, wenn darin über wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu berichten ist und diese Unsicherheiten vom Abschlussprüfer auch als besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt worden sind, vertritt die APAS eine andere Auffassung als das IDW in seinen jeweiligen Prüfungsstandards.

WP/StB Prof. Dr. Holger Philipps erläutert in seinem Beitrag , wie dieser Meinungsunterschied zwischen APAS und IDW in der Berichtspraxis behoben werden kann und nennt konkrete Umsetzungsvorschläge einschließlich Darstellungs- und Formulierungsbeispielen. Er stellt anhand von praktischen Beispielen dar, wie laut APAS im Bestätigungsvermerk bei PIE auch eine Zusammenfassung der Reaktion des Abschlussprüfers auf diesen Sachverhalt darzulegen ist, wenn Going Concern-Unsicherheiten als ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt bestimmt worden sind. In der Folge wird das IDW voraussichtlich seine in IDW PS 270 n. F. bisher vorgeschlagene Formulierung des Hinweises auf bestandsgefährdende Risiken für die Aufnahme in den Bestätigungsvermerk bei PIE entsprechend anpassen und darin künftig auch eine Beschreibung der Reaktion des Abschlussprüfers auf Going Concern-Unsicherheiten vorsehen.

Mit der Going Concern-Prämisse beschäftigt sich ebenfalls WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke in seinem Praxisfall , der die Frage klärt, ob der Abschlussprüfer bei der Beurteilung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit davon ausgehen kann, dass diese gegeben ist, wenn das Unternehmen für zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag weitergeführt worden ist.

Fortgeführt wird in dieser Ausgabe die dreiteilige Beitragsreihe von Roger Odenthal zur „Statistik in der Prüfungspraxis“ mit dem zweiten Teil , der die Konfektionierung prüferischer Stichproben erläutert. In dem einführenden Teil (WP Praxis 7/2020 S. 191) wurde u. a. der methodische Zusammenhang von Prüffeldern, hieraus resultierenden Einzel-Stichproben und zugehörigen Stichprobenverteilungen verdeutlicht. Dieses Grundverständnis ist wesentlich für die Ausführungen des aktuellen Beitrags, die sich den praktischen Aspekten der Stichprobentechnik zuwenden. Anknüpfungspunkt ist Stichprobensoftware und typische Stichprobenanwendungen innerhalb der Prüfungssoftware. Er erläutert dabei, warum die praktischen Grundlagen der Stichprobentechnik auch ohne komplizierte Formeln verständlich sind, sich Stichprobenumfänge nicht primär an der Größe eines Prüffeldes orientieren und Zufallsstichproben in einen risikoorientierten Prüfungsansatz eingebunden werden sollten.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei Ihren Aufgaben. Bleiben Sie gesund!

Beste Grüße

Yvonne Mueller

Fundstelle(n):
WP Praxis 8/2020 Seite 217
JAAAH-53930