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Einkommensteuer | Praxisveräußerungen unter Fortführung der ärztlichen Tätigkeit in geringem Umfang
Gemäß gilt für die estl. Beurteilung einer Praxisveräußerung unter Fortführung der ärztlichen Tätigkeit in geringem Umfang Folgendes: Eine Veräußerung i. S. des § 18 Abs. 3 EStG liegt vor, wenn die für die Ausübung wesentlichen Betriebsgrundlagen – insbes. auch der Mandantenstamm und der Praxiswert – entgeltlich auf einen anderen übertragen werden. Die freiberufliche Tätigkeit in dem bisherigen örtlichen Wirkungskreis muss wenigstens für eine gewisse Zeit eingestellt werden. Unschädlich ist die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang, wenn die darauf entfallenden Umsätze in den letzten drei Jahren weniger als 10 v. H. der gesamten Einnahmen ausmachten (, BStBl 1992 II S. 457, und v. - IV R 16/91, BStBl 1993 II S. 182). Zwar führt der BF...