Durchschnittssatzgewinnermittlung; Rumpfwirtschaftsjahr; Zeitraum
Rechtsfrage
Ist im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 13a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom (EStG) im Falle eines Rumpfwirtschaftsjahres der nach § 13a Abs. 4 EStG zu ermittelnde Gewinn zeitanteilig oder mit den für ein volles Wirtschaftsjahr geltenden Werten anzusetzen?
Gesetze: EStG § 13a Abs 3, EStG § 13a Abs 4
Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.07.2020):
Zulassung: durch BFH
Dieses Verfahren ist anhängig
Fundstelle(n):
EAAAH-53829