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Grenzüberschreitende Mitarbeitereinsätze und Corona
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 577Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat umfangreiche Auswirkungen, insbesondere auch für grenzüberschreitend tätige Mitarbeiter, die ihre Tätigkeit im Ausland oft ungeplant unterbrechen und vorübergehend wieder physisch im Heimatland ausüben müssen. So stellen sich Fragen zur persönlichen Steuerpflicht der Mitarbeiter, zur Gefahr von Betriebsstättenbegründungen für den Arbeitgeber und auch zum anwendbaren Sozialversicherungsrecht.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Steuerthemen
[i]Mit sechs Nachbarstaaten hat Deutschland sich auf Erleichterungen verständigtDie aufgrund der COVID-19-Pandemie ungeplant in einem anderen Staat ausgeübte Tätigkeit kann zu einer Verlagerung der persönlichen Steuerpflicht des Arbeitnehmers führen. Deutschland hat mit sechs Nachbarstaaten (Belgien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, den Niederlanden und der Schweiz) Konsultationsvereinbarungen geschlossen, die dies verhindern sollen. Zusammengefasst ist deren Inhalt:
Arbeitstage, die nur aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie im Homeoffice ausgeübt wurden, gelten als am gewöhnlichen Arbeitsort im Tätigkeitsstaat ausgeübte Arbeitstage.
Diese Fiktion gilt nicht für Homeoffice-Arbeitstage, die unabhängig von der Pandemie im Homeoffice verbracht worden wären (z. B. b...