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Gewerbesteuer | Auswirkungen des betrieblichen Schuldzinsenabzugsverbots auf die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 4a EStG)
Der Beitrag ”Auswirkungen des betrieblichen Schuldzinsenabzugsverbots auf die Gewerbesteuer (§ 4 Abs. 4a EStG)” in NWB F. 5 S. 1533 enthält leider unter ”III. Gewerbesteuerrückstellung” einen Berechnungsfehler, den wir zu entschuldigen bitten. Im Berechnungsbeispiel wurde versehentlich im 5. Schritt die Gewerbesteuer-Vorauszahlung in Höhe von 13 000 € nicht als Betriebsausgabe abgezogen. Nach dem erforderlichen Abzug ergibt sich daher ein ”Zwischengewinn” in Höhe von 95 483 € (statt 108 483 €). Daraus resultiert im 6. Schritt eine neue Berechnung für den nicht abzugsfähigen betrieblichen Schuldzinsenabzug. Dieser beträgt jetzt 1 471 € (statt 691 €). Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb im 7. Schritt betragen nach Korrektur 96 954 € (statt 109 174 €). Wir bitten um handschriftliche Berichtigung.