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Körperschaftsteuer | Honorarzahlungen an Alleingesellschafter-Geschäftsführer als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG)
Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefasst: (1) Es ist am Maßstab des Handelns eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters zu beurteilen, ob eine KapGes eine sich ihr bietende Geschäftschance auch wahrgenommen hätte. Ob sie die Chance mit eigenen personellen und sachlichen Mitteln nutzt oder aber ihren Gesellschafter als Subunternehmer beauftragt, unterliegt ihrer freien unternehmerischen Entscheidung (ständige Rspr.). (2) Auch bei Einschaltung des Gesellschafters als Subunternehmer hat die KapGes diesem jene Vergütung zu zahlen, die für die erbrachte Leistung marktüblich ist. Sie kann die Vergütung nicht pauschal an ihrem zu erwartenden (Gesamt-)Gewinn orientieren und ggf. entsprechend kürzen. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäft...