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Einkommensteuer | vereinfachtes Steuererstattungsverfahren gemäß § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen
Gemäß gilt für Einkünfte von beschränkt Stpfl., die dem Steuerabzug gem. § 50a Abs. 4 Satz 1 Nrn. 1 und 2 EStG unterliegen, in Anwendung des , Gerritse (EN-Nr. 811/2003) bis zu einer gesetzlichen Neuregelung Folgendes: Abweichend von § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG ist nunmehr nicht mehr Voraussetzung, dass die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden BA oder WK die Hälfte der Einnahmen übersteigen. Die Steuer wird auf Antrag erstattet, soweit sie den Betrag übersteigt, der sich bei Anwendung des tariflichen Steuersatzes nach § 32a Abs. 1 EStG auf die um den Grundfreibetrag erhöhten Einkünfte bzw. bei Anwendung des Steuersatzes nach § 23 Abs. 1 KStG auf die Einkünfte, zzgl. SolZ, ergibt. Bei mehreren Auftritten in einem Kj sind für de...