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Einkommensteuer | Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB
Das BMF hat als Anlage zum den zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), dem BMF und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Vordruck ”Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösungsbeträge nach dem Baugesetzbuch (§ 154 BauGB)” und die Erläuterungen dazu veröffentlicht.