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BFH 28.04.2020 IX R 11/19, StuB 14/2020 S. 568

Einkommensteuer | Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögenübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a. F. begünstigtem Vermögen?

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG begünstigtem Vermögen grds. als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im NWB RAAAD-39637, BStBl 2010 I S. 227, Rz. 57 und 65) oder gleichwohl als nicht begünstigte (d. h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche „Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen“ gelten können (Bezug: § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG n. F.; § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG a. F.).

Praxishinweise

Bei der Neufassung des § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG durch das JStG 2008 (nunmehr § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 1 EStG) hat der Gesetzgeber den Begriff der Versorgungsleistungen und die hierzu von der höchstri...BStBl 2010 I S. 227

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