Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 12.03.2020 IV R 9/17, StuB 14/2020 S. 567

Wärmeenergie als Wirtschaftsgut; Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie; Teilwert bei sog. Kuppelerzeugnissen

(1) Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. (2) Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. (3) Die (Wieder-)Herstellungskosten sind auch bei sog. Kuppelerzeugnissen tauglicher Maßstab zur Bestimmung des Teilwerts. Als Teilwert ist jedoch der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat (Bezug: § 4 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, Nr. 4 Satz 1, Abs. 7 Nr. 2 EStG; § 10a GewStG; § 40 Abs. 2 FGO).

Praxishinweise

(1) ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen