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BFH 19.12.2019 IV R 53/16, StuB 14/2020 S. 566

Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II

(1) Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. (2) Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils zum Sonderbetriebsvermögen II einer Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH – abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehmerschaft – einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält (Bezug: § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 4 Abs. 1, Abs. 4, § 6 Abs. 5, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; § 48 Abs. 1 Nr. 5, § 76 Abs. 1, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 118 Abs. 2, § 155 FGO; § 217, § 218, § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO; § 102 Abs. 1 Satz 1 VwGO).

Praxishinweise

(1) Die Kriterien für eine Zuordnung einer Kapitalbeteiligung zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II (SBV II) unterscheiden sich von denen für die Zuordnung zum notwendigen B...

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