Suchen
VwGO § 88

Teil II: Verfahren

9. Abschnitt: Verfahren im ersten Rechtszug

§ 88 Bindung an das Klagebegehren

Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen, ist aber an die Fassung der Anträge nicht gebunden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
CAAAA-76451

Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,

die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen. Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.

Hinweis ausblenden