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Umsatzsteuer | Aktualisierte Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020
Das BMF hat die Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 für die Voranmeldungszeiträume ab Juli 2020 neu bekannt gegeben ( NWB ZAAAH-52581). Die Notwendigkeit einer Anpassung der Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 ergibt sich aus dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz, wonach für den Zeitraum vom bis ein allgemeiner Steuersatz von 16 % und ein ermäßigter Steuersatz von 5 % gilt (Art. 3 Nr. 3 i. V. mit Art. 12 Abs. 1 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes).