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ESEF-Umsetzungsgesetz beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat am das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtline-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Der Bundesrat hat am zugestimmt.
Das Gesetz dient der Konkretisierung der durch die delegierte Verordnung Nr. 2019/815 („ESEF-VO“) zu beachtenden Vorschriften, nach der bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, in einem einheitlichen europäischen elektronischen Format ( European Single Electronic Format, kurz „ESEF“) erstellen müssen. Das Gesetz wurde im Wesentlichen unverändert gegenüber dem Regierungsentwurf vom beschlossen. Die wesentlichen Inh...