Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nach ist vor der Grundsteuerreform
Ein Belastungsvergleich am Beispiel des Bundeslandes Hessen
Ende letzten Jahres wurde die Grundsteuerreform auf Bundesebene abgeschlossen. Die Folgen sind eine mehr als fragwürdige administrative Umsetzung, die erhebliche Verkomplizierung und Steigerung der Unübersichtlichkeit des deutschen Steuerrechts wie auch die Möglichkeit der Bundesländer, ein eigenes Grundsteuermodell zu entwickeln. Nachfolgend wird aufgezeigt, was für Grundsteuermodelle generell zur Diskussion stehen und welche Tendenz die einzelnen Bundesländer gegenwärtig verfolgen (Kap. I). Im Anschluss wird exemplarisch das erst vor Kurzem vorgestellte Grundsteuer-Landesmodell des Bundeslandes Hessen näher beleuchtet (Kap. II). Abschließend wird anhand von drei Fallbeispielen verdeutlicht, welche grundsteuerlichen Konsequenzen hieraus resultieren und diese mit den Belastungswirkungen des Grundsteuer-Bundesmodells verglichen (Kap. III). Es wird ausschließlich auf die Betrachtung von Grundsteuer B abgestellt.
Geißler, Grundsteuer, infoCenter NWB MAAAB-40737
Welche Grundsteuermodelle stehen grundsätzlich zur Diskussion?
Welches Modell wird von den einzelnen Bundesländern präferiert?
Wie sieht das Modell des Landes Hessen aus?
I. Grundsteuermodelle und die Tendenz der Bundesländer
1. Zur Diskussion stehende Grundsteuermodelle
[i]Leuchtenberg, Grundsteuer 2020: Ist auch die aktuelle Erhebung verfassungswidrig?, NWB 2020 S. 1372 NWB DAAAH-47118 Schmidt, Reform der Grundsteuer, NWB 50/2019 S. 3719 NWB BAAAH-36269 Kubsch, Berechnung der Grundsteuer nach der Gesetzesreform, Arbeitshilfe NWB NAAAH-30144 Grundsätzlich sind fünf verschiedene Typen von Grundsteuermodellen zu unterscheiden (vgl. Übersicht 1).